Patientenanwalt Kirsten Jankowski
in Unna, Dortmund, Wuppertal – bundesweit tätig

Als reiner Patientenanwalt vertrete ich ausschließlich die Seite der Geschädigten gegenüber ihren Schädigern. Das heißt, ich bin als Anwalt ausnahmslos für Patienten tätig, die nach einer fehlerhaften medizinischen Behandlung gegen Ärzte, Krankenhäuser und deren Versicherung vorgehen wollen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Ich bin Patientenanwalt aus Überzeugung. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, sehen sich geschädigte Patienten oft mit einem übermächtigen Gegner konfrontiert. Patienten kennen sich nicht aus im komplexen Gebiet der Arzthaftung, das zum Medizinrecht gehört – ganz zu schweigen vom ärztlichen Berufsrecht, der Organisation des Gesundheitswesens im Allgemeinen und der Organisation von Klinken und Praxen im Besonderen. Arzt- oder Behandlungsfehler nachzuweisen und die Höhe der Ansprüche zu bestimmen, stellt Geschädigte vor große Herausforderungen. Die andere Seite – Anwälte des behandelnden Arztes und die Versicherer in der Medizin-Branche – besitzt hingegen viel Erfahrung im Umgang mit Patienten-Forderungen und kennt sämtliche juristische Grundlagen im Detail.

Umso wichtiger ist es, sich fundierten Rat und einen rechtlichen Beistand zu suchen, der den Schädigern auf Augenhöhe begegnen kann. Als Anwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht bin ich auf diese Fälle spezialisiert. Ich verfüge über eine präzise Kenntnis der Rechtslage und weiß, wie dieses Recht im Detail anzuwenden ist. Dank jahrelanger Erfahrung mit medizinischen Gutachten besitze ich zudem fundiertes Wissen zur umfangreichen sachgerechten Entschädigung.

Sie vermuten einen Arzt- oder Behandlungsfehler bei Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person? Kontaktieren Sie meine Kanzlei für ein kostenloses Erstgespräch und schildern Sie mir Ihren individuellen Fall! Ich freue mich, Sie in Unna, Dortmund, Wuppertal und bundesweit vertreten zu dürfen.

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Patientenanwalt Kirsten Jankowski

Ihr Spezialist im Arzthaftungsrecht – Begegnen Sie Versicherungen und Gutachtern auf Augenhöhe

Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit medizinischen Gutachten in allen Fachrichtungen. Meine Tätigkeit im privaten Unfallversicherungsrecht mit der Auswertung hunderter medizinischer Gutachten war die Grundlage für mein Engagement im Arzthaftungsrecht. So habe ich mir eine fundierte Expertise im Medizinrecht aufgebaut. Dadurch bin ich in der Lage, Ihnen schnell zu helfen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Seit 1996 bin ich nach einem Studium an der Ruhr-Universität Bochum und dem sich anschließenden Referendardienst beim Landgericht Dortmund als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin im Medizinrecht ausschließlich, nachhaltig und erfolgreich als Spezialist für Arzthaftungsrecht tätig. Zudem kooperiere ich mit hochqualifizierten Fachmedizinern sowie einem Prozessfinanzierer, der Sie, falls erforderlich, bei finanziellen Schadensummen ab 50.000,00 Euro unterstützen kann.

Aufgrund meiner Spezialisierung bin ich in der Lage mit Versicherern und Gutachtern auf Augenhöhe zu verhandeln und als Patientenanwalt Ihre Interessen mit Weitsicht durchzusetzen. Meine Mandanten erhalten eine fundierte und verständliche Beratung, sodass sie ihre Situation und ihre Ansprüche genau kennen. In mir haben alle Mandaten einen starken Partner in der Verhandlung mit den Schädigern.

Mögliche Ansprüche nach Arzt- und Behandlungsfehlern

Als Patient könnten Sie in vielfältigen Fällen mit der Arzthaftung und dem Patientenrecht in Kontakt kommen, beispielsweise durch:

  • Behandlungsfehler ambulanter Ärzte oder Kliniken
  • Aufklärungsfehler vor und nach der Behandlung
  • Geburtsschäden
  • Dokumentationsfehler
  • Organisationsmängel
  • Mangelnde Krankenhaushygiene bzw. daraus resultierende Erkrankungen

Kommt es im Rahmen einer Behandlung zu Fehlern und unvorhergesehenen Komplikationen, hat dies in der Regel weitreichende Folgen für die betroffenen Patienten. Neben beträchtlichen gesundheitlichen Schäden können auch eine Arbeitsunfähigkeit oder sogar eine Pflegebedürftigkeit die Folge sein. Hieraus entstehen dem Patienten und den Angehörigen oft beträchtliche Kosten, beispielsweise für den Umbau des Wohnumfeldes, die medizinische Versorgung des Patienten, Pflegeaufwand und Verdienstausfall.

Daraus ergeben sich Ansprüche des Patienten gegenüber den Schädigern (behandelnder Arzt, medizinisches Personal, Kliniken) und deren Versicherung. Beispielsweise könnte der Patient Anspruch haben auf:

  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz
  • Verdienstausfall
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Heilbehandlungskosten
  • Unterhaltskosten
  • Rente

Mein fundiertes Wissen als Anwalt auf dem Gebiet Patientenrecht ermöglicht eine sachgerechte Entschädigung aller berechtigten Schadenersatzansprüche. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ärzte und ihre Versicherungen drängen oft auf eine außergerichtliche Einigung und die Zahlung von einmaligen Abfindungen. Gehen Sie nicht darauf ein! Auch wenn ein Verfahren im Medizin- und Arzthaftungsrecht oft langwierig ist und es erst nach Monaten zum eigentlichen Prozess kommt, sollten Sie solche Angebote nicht annehmen. Oftmals decken diese Zahlungen nicht die tatsächlich entstandenen Schäden und lassen die zukünftigen Kosten, die durch die Folgen der fehlerhaften Behandlung entstehen, unberücksichtigt.

Spezialist für Artzhaftung oder Fachanwalt für Medizinrecht?

Für Sie als Rechtsratsuchender ist es wichtig zu wissen, dass es einen Fachanwalt für Arzthaftungsrecht nicht gibt. Der Fachanwalt für Medizinrecht verlangt gemäß der Fachanwaltsordnung lediglich drei Fälle aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts. Die übrigen Bereiche im Medizinrecht umfassen das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht, Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts, Grundzüge des Apothekenrechts und Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass lediglich der Spezialist für Arzthaftungsrecht aufgrund seiner Erfahrung, Ihre Interessen sachgerecht und erfolgreich vertreten kann. Mir ist es in scheinbar zunächst aussichtslosen Fällen gelungen, die Ansprüche meiner Mandanten und insbesondere ihre Zukunftssicherung durchzusetzen. Ich bin auf das Arzthaftungsrecht hochspezialisiert und habe meine Kompetenz als Anwalt auf dem Gebiet Patientenrecht in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vor diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten unter Beweis gestellt.

Sie können sich auf mich uneingeschränkt verlassen. Mit Empathie und aller Konsequenz setze ich mich als reiner Patientenanwalt für Sie ein, hochmotiviert, kompetent und mit dem Ziel, Ihnen zum Ausgleich für erlittene Schäden und damit zu finanzieller Sicherheit zu verhelfen.

Ihr engagierter Patientenanwalt in Dortmund, Unna und Umgebung

Ich bin Spezialist für Arzthaftungrecht und Patientenanwalt aus Leidenschaft. Zum Einzugsgebiet der Kanzlei Rechtsanwalt Jankowski zählen – neben den Standorten in Unna, Dortmund und Wuppertal – vor allem:

  • Kamen
  • Bergkamen
  • Iserlohn
  • Holzwickede
  • Bönen
  • Menden
  • Fröndenberg
  • Wickede (Ruhr)

Ich bin auch bundesweit für Sie tätig und übernehme Ihre rechtliche Vertretung vor jedem Gericht in Deutschland. Sie haben Fragen oder benötigen schnellstmöglich einen Rechtsbeistand? Rufen Sie an unter: 0231 / 97 67 68 92. Im Rahmen einer Ersteinschätzung zeige ich Ihnen gern die Ansprüche und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall auf. Sollten Sie durch die Folgen der Behandlung nicht mehr mobil sein, berate ich Sie gerne auch telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.

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